Webinar: Personal Trainer -Gewerbebetrieb oder Freiberufler?

Wie werde ich vom Finanzamt als Personal Trainer eingestuft?

Steuerliche Einstufung des Berufes Personal Trainer.

Der Beruf des Personal Trainers ist nicht geschützt. Jeder kann sich so nennen und daran wird sich auch in den nächsten Jahren vermutlich nichts ändern.

Was leider daraus auch resultiert ist, dass die steuerliche Einstufung unseres Berufsbildes oft nicht klar ist. Selbst vielen Steuerberatern ist unser Beruf fremd und es werden leider falsche Steuerhinweise gegeben.

Sind wir denn nun Freiberufler oder eher ein Gewerbebetrieb?

Nun möchte ich mich keinesfalls über die Kompetenz eines Steuerberaters stellen, habe aber mit 20 Jahren Berufserfahrung, einer Steuerprüfung über 9 Monate und dem ständigen Austausch mit meinem Steuerberater und Steueranwalt umfangreiche Erfahrungen sammeln dürfen. Diese möchte ich gerne in meinem Webinar weitergeben. Fakt ist eines: Stellst Du Dich als Gewerbetrieb auf, wirst Du doppelt besteuert.

Ich möchte bereits an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei diesem Webinar um KEINE Beratung handelt.

Folgende Fragen sollen geklärt werden:
– Müssen wir ein Gewerbebetrieb anmelden oder sind wir als Personal Trainer Freiberufler?
– Welche Rechtsform hat welche Konsequenzen?
– Welche Alternativen gibt es zu diesen beiden Rechtsformen?
– Was heißt Abgeltungssteuer und wann fällt sie an?
– Sind wir als Personal Trainer umsatzsteuerpflichtig oder nicht?
– Was ist die Kleinunternehmerregelung und warum ist es nicht sinnvoll, diese als Unternehmer anzuwenden?

Den aktuellen Termin für mein Webinar findest Du hier…

Sobald Du über meinen Shop das Webinar bestellt hast, sende ich Dir die Einladung zum Webinar per eMail zu. Wenn Du das Webinarpaket mit dem Vorteilspreis buchen möchtest, klicke hier… Bitte speichere Dir das Datum genau ab, da die Teilnahmeplätze begrenzt sind. Ich danke Dir für Dein Vertrauen und freue mich auf Dich.

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