Status-Quo Corona Soforthilfe für Personal Trainer

Status-Quo Corona Soforthilfe für Personal Trainer

Die Antragstellungen für die Corona-Soforthilfe sind ja zum 31.05.2020 beendet worden.

Viele Kollegen fragen sich, ob sie die Corona Soforthilfe zurückzahlen müssen. Und wenn ja, wie viel.

Was gibt es Neues bei der Corona Soforthilfe? Was solltest Du tun, damit Du keine rechtlichen Probleme bekommst?

Die Antragstellungen für die Corona-Soforthilfe sind ja zum 31.05.2020 beendet worden. Bis dahin konnte jeder, der einen Liquiditätsengpass hat, diese Hilfe beantragen. Auch, wenn es in den Bundesländern zum Teil sehr unterschiedlich gehandhabt wurde, hoffe ich, dass es bei allen Antragstellern am Ende doch gut geklappt hat.

Anfänglich kursierten wahre „Horror-Szenarios“ in den sozialen Netzwerken. Bis hin zu Strafprozessen wegen Falschaussagen uvm. Lassen wir mal „die Kuh im Dorf“ und halten Folgendes fest.

Ein jeder Personal Trainer sollte für seine berufliche Tätigkeit einen kompetenten Steuerberater an der Seite haben. Daher auch der wichtigste Rat: Bitte spreche ihn genau jetzt an und kläre mit ihm, ob Du ein Teil oder leider den Gesamtbetrag der Corona-Soforthilfe zurückzahlen musst.

In NRW wurden im Juli erste eMails verschickt mit Bitte um Klärung. Dies wurde mittlerweile eingestellt, weil es zu großer Verwirrung geführt hat.

Dort hieß es: „Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger sind verpflichtet, den Anteil der Soforthilfe zurückzuzahlen, der höher ist als der tatsächliche Liquiditätsbedarf im Förderzeitraum.“

Wichtig dabei ist, dass die Betrachtung, ob was zurückgezahlt werden muss oder nicht, sich genau auf den beantragten Zeitraum bezieht. Habe ich also z.B. am 30.03. den Antrag gestellt, gilt der Vergleichszeitraum vom 30.03. bis 30.06.2019. Da aber z.B. Umsatzeinbußen durch Corona sich ja auch erst in späteren Monaten bemerkbar machen können, war die Hoffnung, dass hier eine großzügigere Regelung z.B. über die Einkommenssteuererklärung 2020 erfolgen kann. Dies scheint sich leider nicht zu bewahrheiten.

Bevor nun noch mehr Unsicherheit entsteht, empfehle ich Dir dringend, Dich zeitnah mit Deinem Steuerberater bzgl. der Rückzahlungsverpflichtung der Corona-Soforthilfe zu beraten.

Auf folgender Homepage kannst Du Dich bzgl. des Rückmeldeverfahrens in NRW sehr gut informieren. Ich bin mir sicher, dass soetwas auch für andere Bundesländer existiert. Informiere Dich über Deinen Steuerberater dazu.

https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020-rueckmeldeverfahren

Ich hoffe sehr, dass ich Dir mit meiner heutigen Podcast-Folge eine gute Unterstützung den Umgang mit diesem sensiblen Thema bieten kann. Mir ist es wichtig, dass Du keine Probleme mit der Rückzahlungsverpflichtung der Corona-Soforthilfe bekommst.

Ich wünsche ich Dir nun viel Spaß beim Zuhören und gute persönliche Lösungen.

Ich möchte es nicht vergessen, Dich recht herzlich zu meinem Online-Seminar „Existenzgründung Personal Training“ am 19.09.2020 einzuladen. In diesem Seminar werde ich Dir alles vermitteln, damit Du ein nachhaltiges und erfolgreiches Personal Training Business starten kannst.

Alle weitere Informationen dazu findest Du hier…

Natürlich freue ich mich auch über eine positive Bewertung in den diversen Medien oder über einen Kommentar unter meiner Podcast-Seite.

PS: Im November startet mein nächstes Mentorship-Programm. Baue Dir in 6 Monaten Schritt für Schritt strategisch und zielgerichtet Dein professionelles Personal Training Business auf. Sei mit dabei! Alle weiteren Informationen findest Du hier…

Wenn Du weitere Fragen an mich hast bzw. Themenvorschläge, dann schreibe mir gerne…

Nutze auch meinen Blog, um über weitere interessante Themen rund um die PREMIUM Dienstleistung Personal Training informiert zu sein.

 
 

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